Hinweis: 
Als Mieter müssen Sie Mängel unverzüglich dem Vermieter mitteilen. Diese Mängelanzeige sollte wegen der Beweiskraft möglichst schriftlich erfolgen. 
Das Musterschreiben zur Anzeige von Mängeln kann nicht jeden Fall darstellen, so dass es daher eventuell abgewandelt werden muss. Bei angegebenen Wahlmöglichkeiten wählen Sie bitte die zutreffende Möglichkeit aus.


Wichtig:
Absender sind immer alle Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben.
Vermieter ergeben sich aus dem Mietvertrag. Bitte beachten Sie dabei auch eventuelle Änderungen.
Fügen Sie Anlagen bei, vermerken Sie dies bitte auf dem Schreiben.
Beschreiben Sie den Mangel möglichst genau: Art, Umfang, Lage, Dauer, Zeitpunkt der Entstehung, mögliche Ursache…
Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels. Sollten Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich bitte in unserer Telefonischen Kurzberatung
Heben Sie eine Kopie des Schreibens sorgfältig auf.
Versenden Sie das Schreiben am besten per Einschreiben oder werfen es unter Beisein von Zeugen in den Briefkasten des Vermieters.

Musterbrief erste Mängelanzeige